
Gut 16,5 Millionen Riester-Sparer erhalten einmal jährlich von ihrem Anbieter eine Riester-Bescheinigung nach § 92 Einkommensteuergesetz (EStG). Diese informiert Riester-Sparer über die Zulagen, die im vorherigen Kalenderjahr ausgezahlt oder entnommen wurden. Legen Sie die Bescheinigung nicht einfach nur zu den Akten, sondern prüfen Sie diese sorgfältig, sonst riskieren Sie finanzielle Einbußen.

Was ist die Bescheinigung nach § 92 EStG?
Die Bescheinigung nach § 92 EStG ist ein wichtiges Dokument. Sie gibt Ihnen als Riester-Sparer einenÜberblicküber den Stand Ihres Altersvorsorgevermögens sowie über die im vorangegangenen Kalenderjahr und während der Vertragslaufzeit insgesamt gezahlten Altersvorsorgebeiträge undRiester-Zulagen(Grundzulageund gegebenenfallsKinderzulage).
Riester-Bescheinigung nach § 92 EStG►

Riester-Bescheinigung immer prüfen
Prüfen Sie nach Erhalt Ihrer Riester-Bescheinigung immer deren Inhalt – insbesondere, ob Ihnen alle beantragtenRiester-Zulagen in voller Höhe gutgeschriebenwurden und ob die in der Bescheinigung angegebenenDaten korrektsind.
Riester: Die Bescheinigung nach § 92 EStG enthält diese Informationen




3. Zulagenfluss im bescheinigten Jahr
Die gezahlten und gegebenenfalls auch von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zurückgeforderten Riester-Zulagen für das entsprechende Beitragsjahr. Die Zulagen werden aufgeschlüsselt in Grundzulage und Kinderzulage(n). Die Begründung der ZfA, wenn die Zulage gekürzt oder zurückgefordert wurde.

2. Beiträge
Die von Ihnen gezahlten Beiträge zu Ihrer Riester-Rente im abgelaufenen Beitragsjahr.

1. Allgemeine Daten
Ihre persönlichen Daten (Name, Anschrift, Vertragsnummer und Sozialversicherungs- bzw. Zulagennummer). Die Daten des Riester-Anbieters (Anbieternummer, Zertifizierungsnummer).




6. Hinweise
Haben Sie Einwände gegen die ausgewiesene Zulagenberechnung, können Sie innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Bescheinigung einen Antrag auf Festsetzung zur Neuberechnung der Zulage stellen. Dieser Antrag ist schriftlich an Ihren Riester-Anbieter zu richten.

5. Bestätigung der Datenübermittlung
Die Übermittlung der Daten für das bescheinigte Beitragsjahr durch den Riester-Anbieter an die ZfA.

4. Stand des Altersvorsorgevermögens zum 31.12. des bescheinigten Jahres
Die Summe der insgesamt gutgeschriebenen Zulagen, die Summe der insgesamt von Ihnen gezahlten Beiträge, der Stand des Altersvorsorgevermögens, der Stand des Wohnförderkontos.
Zulagenberechnung erfolgt durch die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen
Die Beantragung der staatlichen Zulage erfolgt durch Sie bei Ihrem Riester-Anbieter, der die Daten dann an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) übermittelt. DieZfAführt wiederum die Berechnung und Auszahlung der Zulage durch. Dafür steht die ZfA im Datenaustausch mit derDeutschen Rentenversicherung.
Sind Sie in einem rentenversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnis tätig, fragt die ZfA zur Berechnung der Zulage Ihr Vorjahreseinkommen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund ab. Auch Ihre so genannte unmittelbare Zulageberechtigung wird von dort bestätigt. Falls die Deutsche Rentenversicherung Ihre Rentenversicherungspflicht nicht bestätigt, wird die zuvor gewährte Riester-Zulage von der ZfA zurückgefordert.
Zulage nicht erhalten, gekürzt oder zurückgefordert?
Stellen Sie auf Grundlage der Riester-Bescheinigung fest, dass Ihr Anspruch auf Grund- oder Kinderzulage von der ZfA abgelehnt, gekürzt oder zurückgefordert wurde, sollten Sie zunächst unbedingt IhreDaten zur Zulagebeantragung prüfen.
Zwischen der ZfA und der Deutschen Rentenversicherung erfolgt ein Datenaustausch.
Mögliche Gründe für Rückforderungen oder Kürzungen von Zulagen
Eine Auswertung der Deutschen Rentenversicherung zeigt: Die häufigsten Rückforderungen erfolgen aus einem der nachfolgenden Gründe.
-
Keine Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis:
Bei diesem ZfA-Kürzungsgrund sollten Sie sich mit Ihrem Riester-Anbieter in Verbindung setzen. Klären Sie in einem Beratungsgespräch Ihre Zulageberechtigung.
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Mindesteigenbeitrag nicht erreicht:
Um die Riester-Zulage in voller Höhe zu erhalten, ist ein Eigenbeitrag von vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (abzüglich der beantragten Zulage) zu zahlen. Möchten Sie zukünftig die volle Zulage erhalten, sollten Sie Ihren Beitrag noch im laufenden Kalenderjahr anpassen.Nachzahlungenfür zurückliegende Jahre sind leidernicht mehr möglich. Bei diesem Kürzungsgrund kann bei der ZfA kein Einspruch (mittels Festsetzungsantrag) erhoben werden.Ausnahme: Personen, die ein so genanntes „tatsächliches Entgelt“ erhalten haben (z. B. Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Entgelt für behinderte Menschen in Werkstätten, Vorruhestandsgeld), können über einen Festsetzungsantrag Einspruch erheben. Gerne ist Ihr Riester-Anbieter bei der Beitragsberechnung behilflich.
-
Wegfall der Kinderzulage:
Voraussetzung für die Zahlung der Kinderzulage ist, dass in dem bescheinigten Beitragsjahr mindestens ein Monat Kindergeld gezahlt wurde. Prüfen Sie, ob Sie für Ihr Kind bzw. Ihre Kinder noch Kindergeldanspruch haben. Dieser endet in der Regel spätestens mit Vollendung des 25. Lebensjahres Ihres Kindes.
Bei Rückforderung oder Kürzung der Zulage kann Einspruch erhoben werden
Oftmals lässt sich der Grund für die Ablehnung, Kürzung oder Rückforderung der Zulage einfach ermitteln.
Stellen Sie bei der Prüfung Ihrer Daten beispielsweise fest, dass Sie einmal vergessen haben, dem Riester-Anbieter Datenänderungen oder für die Berechnung der Zulage erforderliche Einkommen zu melden, können Sie durch einen so genanntenFestsetzungsantrageine Neuberechnung der Zulage durch die ZfA veranlassen.

Fristen beim Festsetzungsantrag beachten
Der Festsetzungsantrag mussinnerhalb eines Jahres nach Erteilung der Bescheinigungnach § 92 EStG für das darin ausgewiesene Beitragsjahr unterschrieben bei Ihrem Riester-Anbieter eingegangen sein. Gegebenenfalls sind Nachweise beizufügen, beispielsweise ein Bescheid über den Bezug von Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft oder von „tatsächlichem Entgelt“ (z. B. Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Entgelt für behinderte Menschen in Werkstätten, Vorruhestandsgeld). Ihr Riester-Anbieter leitet die Anfrage dann an die ZfA weiter. Die ZfA prüft den Antrag und teilt Ihnen sowie dem Anbieter anschließend das Ergebnis mit. Die Prüfung durch die ZfA kann allerdings einige Zeit benötigen.
Aufgepasst
Wenn sich Ihre Datenfür das aktuelle, noch nicht bescheinigte Jahrgeändert haben, musskein Festsetzungsantraggestellt werden. In dem Fall können Sie sich direkt mit Ihrem Anbieter in Verbindung setzen, damit er die relevanten Daten ändern bzw. neu erfassen kann.
Bereits bei der Beantragung der Zulage auf vollständig ausgefüllte Zulageanträge achten.
Service-Telefon für R+V-Kunden
Haben Sie Fragen zu den ausgewiesenen Zulagen, möchten Sie eine Beitragsänderung vornehmen oder einen Festsetzungsantrag stellen?
Als Kunde von R+Vsteht Ihnen montags bis freitags von 07:30 Uhr bis 20:00 Uhr und samstags von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr unser Service-Telefon zur Verfügung:0800 533-1171*
* Kostenfrei aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen.
Änderungen dem Anbieter mitteilen
Achten Sie bereits bei der Beantragung der Zulage auf vollständig ausgefüllte Zulageanträge.
Beantragt Ihr Riester-Anbieter für Sie die Zulagen jährlich im so genanntenDauerzulageverfahrenbei der ZfA, dann ist es wichtig, ihm Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse mitzuteilen. Relevante Änderungen sind zum Beispiel die Änderung Ihres Einkommens, Ihrer Zulageberechtigung, Ihres Familienstandes oder der Daten Ihrer Kinder.
Die Änderungsmitteilung kann mit einem so genanntenDatenkontrollblatt, einem Beitragsanpassungsbogen oder einem Riester-Änderungsantragerfolgen. Das Datenkontrollblatt versendet Ihr Anbieter jedes Jahr im Laufe des ersten Quartals. Änderungen Ihrer persönlichen Daten können Sie dem Anbieter aber auchformlos mitteilen.
Als Kunde der R+Vkönnen Sie für Ihre Änderungsmitteilung denbeschreibbaren R+V-Riester-Änderungsantragnutzen.
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Mit demAntrag auf Beitragsanpassungkönnen Sieals Kunde derR+Vden notwendigen Mindesteigenbeitragberechnenund gleichzeitig auch die Anpassungbeantragen.
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Mehr Informationen zur Beantragung der Riester-Zulage
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Als R+V-Kundehilft Ihnen beim Ausfüllen der Anträge auch gerne unser kostenfreiesServicetelefonweiter, das Ihnen montags bis freitags von 07:30 Uhr bis 20:00 Uhr
und samstags von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr zur Verfügung steht:0800 533-1171*
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Zuletzt aktualisiert: Dezember 2018
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FAQs
Wo bekomme ich die Bescheinigung nach 92 EStG? ›
Die Höhe Ihrer Altersvorsorgebeiträge können Sie der „Bescheinigung nach § 92 EStG für das letzte Jahr“ entnehmen. Diese Bescheinigung erhalten Sie von uns jährlich zu Jahresbeginn per Post. Alternativ finden Sie das Dokument mit den Angaben auch in unserem Riester-Zulagen-Portal.
Was ist die Bescheinigung nach 92 EStG? ›Gut 16,5 Millionen Riester-Sparer erhalten einmal jährlich von ihrem Anbieter eine Riester-Bescheinigung nach § 92 Einkommensteuergesetz (EStG). Diese informiert Riester-Sparer über die Zulagen, die im vorherigen Kalenderjahr ausgezahlt oder entnommen wurden.
Welche Bescheinigung Riester für Steuererklärung? ›Wer mithilfe der Riester-Rente für die Altersvorsorge spart, sollte in jedem Fall die Anlage AV zur Steuererklärung kennen. Denn dieser Antrag ist nötig, um eine entsprechende Förderung durch das Finanzamt aufgrund der gezahlten Altersvorsorgebeiträge zu erhalten.
Wie gebe ich Riester in der Steuererklärung an? ›Als Riester-Sparer können Sie Ihre Beiträge in der Steuererklärung angeben und die Ihnen zustehenden Vorteile bei der Einkommensteuer nutzen. Denn Einzahlungen sowie staatliche Zulagen können als Sonderausgaben abgesetzt werden.
Wann kommt die Riester Bescheinigung? ›Ab Ende Februar schickt Ihnen Ihr Anbieter Ihre Jahresbescheinigung und ein Datenblatt. Jetzt sind Sie gefragt! Prüfen Sie auf der Bescheinigung, ob Sie alle beantragten Zulagen erhalten haben. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie einen Festsetzungsantrag stellen.
Wann kommt Riester Bescheinigung? ›Wo finde ich in dieser Bescheinigung meine Zulagen für das Jahr 2022? Die stehen hier noch nicht drin. Riesterzulagen werden immer frühestens im Frühjahr des darauffolgenden Jahres gutgeschrieben. Ihre Zulagen für das Jahr 2022 sehen Sie also erst in der Bescheinigung 2023, die Sie im Februar 2024 von uns bekommen.
Was muss ich in der Anlage AV eintragen? ›Bei den Grundangaben tragen Sie – wie in allen anderen Anlagen Ihrer Steuererklärung auch – Ihren Namen, Vornamen sowie Ihre Steuernummer ein. Ihre Sozialversicherungsnummer/Zulagenummer und ggf. die Mitgliedsnummer der landwirtschaftlichen Alterskasse kommen in die Zeilen 4 und 5.
Was sind beitragspflichtige Einnahmen bei Riester? ›Die beitragspflichtigen Einnahmen entsprechen bei Arbeitnehmern in der Regel dem Bruttoarbeitslohn bzw. Bruttogehalt Ihrer Lohnsteuerbescheinigung. Erfassen Sie Ihre Einnahmen bis höchstens zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung für 2021: 82.800 Euro (West) bzw. 77.400 Euro (Ost).
Wann bekommt man die volle Riester Zulage? ›Wann wird die Riester-Zulage gutgeschrieben? Die Zulage wird vom Staat nicht ausgezahlt, sondern einmal pro Jahr direkt auf das Anlagekonto überwiesen. Ob und welche Beträge gutgeschrieben wurden, können Sie Ihrer jährlichen Riesterbescheinigung entnehmen, die Sie vom Anbieter erhalten.
Wo gebe ich die Riester-Rente in der Steuererklärung an Elster? ›In der Ansparphase wird die Riester-Rente in der Steuererklärung in die Anlage AV, in der Auszahlungsphase in die Anlage R eingetragen.
Wo trage ich die Riester-Rente in der Anlage AV ein? ›
Tragen Sie die Summe Ihrer geleisteten Altersvorsorgebeiträge in Zeile 8 der Anlage AV ein.
Wo steht mein tatsächliches Entgelt? ›Das 2021 tatsächlich erzielte Entgelt können Sie z. B. einer Bescheinigung des Arbeitgebers entnehmen. Die Höhe des Jahres(brutto)rentenbetrages, der in der Regel nicht mit dem ausgezahlten Betrag identisch ist, können Sie Ihrer Renten(anpassungs)mitteilung entnehmen.
Wo finde ich meine Riester-Rente? ›Haben Sie einen Riester-Sparvertrag, beispielsweise eine Fondssparplan oder eine klassische Rentenversicherung, finden Sie auf der Anbieterbescheinigung auch die Summe aller geleisteten Altersvorsorgebeiträge (ohne Zulage). Die Beiträge werden auch von Ihrem Anbieter an die Finanzverwaltung übermittelt.